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GLAS OSMAN GmbH

Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen - Stand 1. November 1997


I. Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten f ü r alle Vertr ä ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschlie ß lich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdr ü cklichen Zustimmung der Firma Osman GmbH abge­ ä ndert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen die Firma Osman GmbH nicht nochmals ausdr ü cklich widerspricht.

II. Preise und Zahlung

1.) Die Preise verstehen sich stets zuz ü glich Mehrwertsteuer in der jeweili­ gen gesetzlichen H ö he.

2.) Zahlung hat, soweit nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rech­ nungsdatum so zu erfolgen, da ß der Firma Osman GmbH der f ü r den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag sp ä testens am F ä lligkeitstermin zur Verf ü gung steht. Zahlungen f ü r Reparaturen sind ohne Abzug f ä llig. Die Firma Osman GmbH nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontf ä hige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften ü ber Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abz ü glich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die Firma Osman GmbH ü ber den Gegenwert verf ü gen kann.

3). Skonti werden nur auf den Nettowaren betrag gew ä hrt. Sie entfallen, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung fr ü herer Lieferungen in R ü ck­ stand befindet.

4.) Zahlungen d ü rfen an Mitarbeiter der Firma Osman GmbH nur erfolgen, wenn diese eine g ü ltige Inkasso-Vollmacht vorweisen.

IM. Zahlungsverzug

1.) Ist die Erf ü llung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsab­schlu ß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Verm ö gensverh ä ltnisse des Auftraggebers gef ä hrdet, so kann der Auf­tragnehmer unabh ä ngig von der Laufzeit etwaiger Wechsel Voraus­zahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht f ä lli­ gen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur ü ckhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr ä gen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegr ü ndenden Mahnung keine Zahlung leistet.

2.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H ö he von 2 % ü ber dem je­ weiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltend- machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlos­sen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab F ä lligkeit gem. §§ 352, 353 HGB erhoben.

IV. Versand, Gefahr ü bergang und Verpackung

1 i Versandweg und -mirtel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der Firma Osman GmbH ü berlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Ver­schulden des Kunden verz ö gert, so lagert die Ware auf Kosten und Ge­ fahr des Kunden.

In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Im ü brigen geht die Gefahr mit der Ü bergabe der Ware an einen Spedi­ teur oder Frachtf ü hrer, sp ä testens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den K ä ufer ü ber.

2.) Soweit Verpackung, Schutz und Transporthilfsmittel nicht Eigentum des Kunden werden, wie z. B. bei Einwegverpackung, verwahrt der Kunde diese - wie z. B. Gestelle - auf seine Gefahr f ü r die Firma Osman GmbH auf. Bei nicht rechtzeitiger R ü ckgabe ist der Wert zu ersetzen.

V. Termine

Die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann ver­ bindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umst ä nde, die die Firma Osman GmbH nicht zu vertreten hat, unm ö glich gemacht wird.

VI. Gew ä hrleistung, Haftung und Schutzrechte

1.) Bei Bauleistungen richtet sich die Gew ä hrleistung und Haftung aus­ schlie ß lich nach § 13 VOB DIN 1961. Sie setzt voraus, da ß alle Rahmen­ teile gem äß Vorschrift der Glas- bzw. Dichtstoff-Hersteller vorbehandelt sind. Reklamationen, die nicht durch ordnungsgem äß e Vorbehandlung oder fehlerhafte Konstruktion der Rahmen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Firma Osman GmbH.

2.) Bei Reparaturen betr ä gt die Gew ä hrleistungsfrist f ü r alle Arbeitslei­ stungen sowie f ü r eingebautes Material 6 Monate. Zur M ä ngelbeseiti­ gung hat der Kunde der Firma Osman GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew ä hren.

3.) F ü r Mehrscheiben-Isolierglas ü bernimmt die Firma Osman GmbH eine Gew ä hr im Umfange der Gew ä hrleistungsfrist gem äß § 13 VOB DIN 1961. Bei Verglasung mit Isolierglas beschr ä nkt sich die Gew ä hrleistung f ü r Er­ blinden der Scheiben auf Grund eines Fabrikationsfehlers auf die von dem Isolierglas-Hersteller gew ä hrte 5j ä hrige Garantie in Gestalt der Lie­ferung einer Ersatzscheibe.


Interferenzen, d. h. Erscheinungen in Form von Spectralfarben, die bei besonders planen Glasoberfl ä chen entstehen k ö nnen, gelten nicht als Mangel. Ebensowenig beeintr ä chtigt der bei Mehrscheiben-Isoliergias eventuell entstehende Doppelscheibeneffekt die vertragsgem äß e Lie­ ferung und Leistung.

4.) Dar ü ber hinaus ist jede Haftung der Firma Osman GmbH f ü r Sch ä den jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen, es sei denn, gesetzliche Vertreter oder Erf ü llungsgehilfen der Firma Osman GmbH handeln vors ä tzlich oder grob fahrl ä ssig.

5.) Der Besteller haftet daf ü r, da ß die Ausf ü hrung der von ihm bestellten Waren nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Er stellt die Firma Osman GmbH von allen Anspr ü chen Dritter frei und ersetzt der Firma Osman GmbH eventuell entstehenden Schaden.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.) Die Firma Osman GmbH beh ä lt sich das Eigentum und das Verf ü gungs­ recht an den Liefergegenst ä nden bis zum Eingang s ä mtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenst ä nde wesentliche Bestand­ teile des Grundst ü cks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Firma Osman GmbH die Wegnahme oder Demontage der Gegenst ä nde, die ohne wesentliche Beeintr ä chtigung des Bauk ö rpers ausgebaut werden k ö nnen, zu gestat­ten und ihr das Eigentum an diesen Gegenst ä nden zur ü ckzu ü bertragen. Beeintr ä chtigt der Kunde die vorgenannten Rechte der Firma Osman GmbH, so ist er ihr zum Schadensersatz verpflichtet. Die Wegnahme oder Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.) Bei Waren die der K ä ufer im Rahmen seiner gewerblichen T ä tigkeit von der Firma Osman GmbH bezieht, gilt zus ä tzlich der erweiterte Eigentums­ vorbehalt. Bis zur Erf ü llung aller Forderungen, die der Firma Osman GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder k ü nftig zustehen, werden der Firma Osman GmbH folgende Sicherheiten gem. Abs ä tzen 3 bis 6 gew ä hrt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, sobald ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % ü bersteigt.

3.) Die Ware bleibt Eigentum der Firma Osman GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f ü r die Firma Osman GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f ü r sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma Glas Osman GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, da ß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertan­ teilig (Rechnungswert) auf die Firma Osman GmbH ü bergeht. Der Kunde verwahrt das (Miteigentum der Firma Osman GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Firma Osman GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

4.) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem äß en Ge­ sch ä ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver ä u ß ern, solange er nicht in Ver­zug ist. Verpf ä ndungen oder Sicherungs ü bereignungen sind unzul ä ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versiche­rung, unerlaubte Handlung) bez ü glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie ß lich s ä mtlicher Saldoforderungen aus Kontokor­rent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die Firma Osman GmbH ab. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einr ä umung einer Sicherungshypothek gem. § 648 BGB. Die Firma Osman GmbH erm ä chtigt ihn widerruflich, die an die Firma Osman GmbH abgetretenen Forderungen f ü r deren Rechnung im eigenen Namen einzu­ ziehen. Diese Einziehungserm ä chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem äß nachkommt.

5.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Osman GmbH hinweisen und diese unverz ü glich benachrichtigen. Kosten und Schaden tr ä gt der Kunde.

6.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungs­verzug - ist die Firma Osman GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zu­ r ü ckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabean­ spr ü che des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zur ü cknahme sowie in der Pf ä ndung der Vorbehaltsware durch die Firma Osman GmbH liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein R ü cktritt vom Vertrage.

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Krefeld, soweit der Kunde Kaufmann ist. Erf ü llungsort ist Krefeld als Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma Osman GmbH. Bei, Bauleistungen ist der Ort des Bauwerkes als Erf ü llungsort und f ü r, den Gerichtsstand ma ß gebend. Im ü brigen ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden.